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22.04.2021 rbi | Corona-Arbeitsschutzverordnung erweitert TestangebotspflichtDie Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind mit Wirkung ab der 17. Kalenderwoche erneut verändert worden. Dabei wurde insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung von Coronatests durch die Arbeitgeber erweitert. |